WILLKOMMEN BEIM
LANDSCHAFTSVERBAND
HILDESHEIM e.V.
DER VERBAND
Der Landschaftsverband Hildesheim e. V. ist einer von dreizehn Landschaftsverbänden in Niedersachsen und verfolgt als eingetragener Verein gemäß seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Geschäftsführer
- Wolfgang Heimann, Bürgermeister a. D.
Vorstand
- Landrat Bernd Lynack (Vorsitzender)
als Vertreter des Landkreises Hildesheim - Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer (Stellvertretender Vorsitzender)
als Vertreter der Stadt Hildesheim
- Bürgermeister Rainer Block
als Vertreter der Städte und Gemeinden
- Dr. Ulrich Kumme
als Vertreter der Landschaft des vormaligen Fürstentums Hildesheim
- Sven Abromeit
als Vertreter der Vereine
Der Vorsitz wechselt im 2-jährigen Turnus zwischen dem Vertreter von Landkreis und der Stadt Hildesheim. Nächster Wechsel 01.01.2026.
Der Landschaftsverband Hildesheim e.V. zählt zurzeit 31 Mitglieder.
ALLviN
Die dreizehn Landschaftsverbände haben sich 1997 zur Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände (ALLviN) zusammengeschlossen. Diese Arbeitsgemeinschaft initiiert gemeinsame Projekte, dient dem Erfahrungsaustausch und der Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber dem MWK.
ALLviN ist kein Dachverband, sondern eine unbürokratische Plattform der Zusammenarbeit. Deren Organisation und Betreuung wird im zweijährigen Wechsel von einem der beteiligten Verbände übernommen.
Zu ALLviN gehört ebenso der Verbund der sechs hannoverschen Landschaften. Die Region Hannover und die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz sind assoziierte Mitglieder von ALLviN.
Downloads
Unsere
Aufgaben
Als Landschaftsverband sind wir nach dem Niedersächsischen Kulturfördergesetz ein anerkannter Träger der regionalen Kulturförderung in Niedersachsen.
Durch Zuschüsse und Beratung fördern wir das Kulturleben in den Städten und Gemeinden des Landkreises Hildesheim und der Stadt Dassel im Landkreis Northeim.
Der Landschaftsverband Hildesheim e.V. verfolgt hierbei das Ziel, das kulturelle Leben in seiner Vielfalt und Unterschiedlichkeit – aber auch Einzigartigkeit – in der Region zu unterstützen.
Gefördert werden die Bereiche
- der Kunst,
- der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten,
- der Denkmalpflege,
- der Heimatpflege und der Heimatkunde
Insbesondere
- Geschichts- und Familienforschung
- Pflege heimatgebundener Literatur und die plattdeutsche Sprache
- Volkskunde und Brauchtum
- Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen und Kunstwerken
- Förderung von Künstlern und Kunstveranstaltungen
- Erforschung, Erhaltung und Gestaltung der natürlichen Landschaft
Über die Anträge entscheidet der Vorstand.
FÖRDERUNG
Projektförderung aus Eigenmitteln
Aus den eigenen Mitgliedsbeiträgen und den Mitteln der VGH-Versicherungen werden Kulturprojekte aus den Bereichen der Kunst, der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, der Denkmalpflege und der Heimatpflege/Heimatkunde gefördert.
Grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen sind Brauchtumsfeste, Dorfchroniken und Ehrenmale.
Das Projekt muss im Gebiet des Landschaftsverbandes durchgeführt werden und der Projektträger ebenfalls seinen Sitz in diesem Gebiet haben.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine , Stiftungen und Fördervereine von Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sowie die Kommunen im Gebiet des Landschaftsverbandes.
Die Höhe der Förderung ist grundsätzlich abhängig von den vorhandenen Haushaltsmitteln und der Anzahl der gestellten Förderanträge.
Der Landschaftsverband entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens. Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Bewilligungen werden mittels Förderverträgen zwischen Antragsteller und Landschaftsverband vereinbart. Abgelehnte Anträge werden nicht begründet.
Feste Antragstermine bestehen nicht. Es sollte sich aber an den grundsätzlichen Antragfristen (unter dem Block Allgemeine Hinweise) für die regionale Kulturförderung orientiert werden. Nur so können Anträge rechtzeitig bearbeitet und zur nächsten anstehenden Vorstandssitzung dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt werden.
Anträge können formlos unter Angabe folgender Informationen gestellt werden:
- Selbstdarstellung des Projektträgers
- Projektbezeichnung und Definition des Projektziels
- Ort, Termin bzw. Dauer des Vorhabens
- Gewünschter Förderbetrag
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Annette Hax
Tel.: 05121 21136
E-Mail: landschaftsverbandhild-hax@t-online.de
Regionale Kulturförderung
In Zusammenarbeit mit den Landschaften und Landschaftsverbänden fördert das Land Niedersachsen die Kultur und die kulturelle Infrastruktur. Hierbei handelt es sich insbesondere um regional bedeutsame Kulturprojekte und Strukturmaßnahmen.
Das zu fördernde Projekt muss im Bereich des Landschaftsverbandes liegen.
Antragsberechtigt sind vorrangig gemeinnützige Vereine und privatrechtliche Träger mit Sitz im Gebiet des Landschaftsverbandes Hildesheim.
Zuschussanträge bis 10.000 € werden vom Landschaftsverband eigenverantwortlich bearbeitet und entschieden. Der beantragte Förderbetrag darf dabei 50% der Gesamtkosten des Projektes nicht übersteigen. Auf Grund genereller Überzeichnungen der zur Verfügung stehen Mittel hat der Landschaftsverband intern eine Förderhöhe von max. 30% festgelegt.
Die vorliegenden Anträge werden nach der vom Land festgelegten Richtline „Regionale Kulturförderung“ und den dazugehörenden „Förderkriterien“ bewertet und vom Vorstand entschieden.
Der Antragsteller erkennt diese Fördergrundlagen und die sich daraus auch für ihn ergebenden Pflichten mit seinem Antrag an.
Es gelten die grundsätzlichen Antragfristen die sie weiter unten im Bereich „Allgemeine Hinweise“ einsehen können. Eine Entscheidung fällt jeweils in der darauffolgenden Vorstandssitzung und wird umgehend den Antragstellern mitgeteilt.
Zur Antragstellung benutzen Sie bitte das Formular Antrag Regionale Kulturförderung sowie das Formblatt zur Darlegung der Kosten und Finanzierung. Die Formulare übersenden Sie bitte ausgefüllt 1 x per E-Mail und 1 x unterzeichnet per Post an den Landschaftsverband Hildesheim e.V.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Gerd Kassebom
Tel.: 05121 9814963
E-Mail: landschaftsverbandhild-kass@t-online.de
Investitionsprogramm aus Landesmitteln
Kleine Kultureinrichtungen können Zuschüsse für investive Maßnahmen erhalten. Das Förderprogramm zielt darauf ab, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann.
Die Förderrichtline und die dazugehörigen Kriterien sind in den entsprechenden Download-Dateien verlinkt.
Aus dem Ende 2023 ausgelaufenen Sonderprogramms für Maßnahmen zur Verbesserung des Energieverbrauchs und für energetische Sanierungsmaßnahmen stehen beim Landschaftsverband noch Mittel bereit.
Welche Maßnahmen im Einzelnen förderfähig sind, entnehmen Sie bitte auch dem Dokument „Kriterien zu energetischen Maßnahmen“. Daneben gelten auch hier die Richtlinien & Kriterien zum Investitionsprogramm.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, die der breiten Öffentlichkeit ein Kulturprogramm zugänglich machen. Die Kultureinrichtung darf über nicht mehr als drei Vollzeitstellen (bei Teilzeitstellen gilt deren Gesamtstundenzahl) verfügen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt sowie Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Die Investition muss im Gebiet des Landschaftsverbandes Hildesheim erfolgen und der Antragsteller hier ebenfalls seinen Sitz haben.
Der Zuschuss kann zwischen 1.000 € und 25.000 € liegen. Dabei soll die Förderquote jedoch nicht höher als 75 % der geplanten Projektkosten betragen.
Ehrenamtliches Engagement in Form von freiwilligen unentgeltlichen Leistungen kann mit 15 €/Std., max. bis zur Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
Die Bewertung der Anträge erfolgt auf Grundlage der vom Land Niedersachsen festgelegten Richtlinien und Kriterien sowie den verfügbaren Fördermitteln.
Das Land Niedersachsen hat mit Erlass vom 01.10.2024 die im Dezember 2023 ausgelaufene Förderrichtlinie durch eine Neue ersetzt. In den Förderkatalog ist jetzt die Förderung energetischer Maßnahmen mit aufgenommen worden. Anträge können bis zum 31.10.24 gestellt werden.
Anträge sind schriftlich mit dem Formular Antrag Investitionsprogramm sowie der benötigten Unterlagen zu stellen. Ausgefüllte Formular mit den benötigten weiteren Unterlagen übersenden Sie bitte 1 x per E-Mail und 1 x unterzeichnet per Post an den Landschaftsverband Hildesheim e.V.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Gerd Kassebom
Tel.: 05121 9814963
E-Mail: landschaftsverbandhild-kass@t-online.de
Allgemeine
Hinweise
Der Landschaftsverband bietet verschiedene Förderungen an, die aus den Mitgliedsbeiträgen der Mitglieder, der regelmäßigen Zuwendung der VGH und durch weitergeleitete Mittel des Landes finanziert werden. Daher sind wir insbesondere bei den Landesmitteln an deren zum Teil unterschiedlichen Förderrichtlinien gebunden.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Der Landschaftsverband Hildesheim e.V. entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der hierfür verfügbaren Haushaltsmittel.
Damit die Förderanträge rechtzeitig bearbeitet und dem Vorstand weitergeleitet werden können, gelten grundsätzlich folgende Fristen:
10. September des Jahres:
für Projekte des Folgejahres
10. Januar und 10. Mai des Jahres:
für Projekte des lfd. Jahres
Im Antrag ist auch anzugeben, ob und bei welchen Förderern ebenfalls Anträge gestellt wurden und für welche Zuschüsse bereits Zusagen vorliegen.
Weitere
Landesförderungen
Projektanträge mit überregionaler Bedeutung und einer Fördersumme von über 10.000,00 € sind direkt an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu richten, ebenso Anträge auf investive und institutionelle Förderungen (Online-Verfahren).
Der Landschaftsverband gibt hierzu nach Aufforderung des Landes eine Stellungnahme ab.
Weitere Informationen hierzu unter www.mwk.niedersachsen.de.
Die Förderung soziokultureller Projekte mit einem Zuschussbedarf von über 10.000,00 € und die Strukturförderung der Soziokultur wird ab 2015 von der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur (LAGS) durchgeführt.
Die an die LAGS zu richtenden Anträge sind
per Post (LAGS, Lister Meile 27, 30161 Hannover) oder
per E-Mail (foerderung@soziokultur-niedersachsen.de)
direkt dorthin zu schicken.
Der Landschaftsverband gibt auch hierzu nach Aufforderung des Landes eine Stellungnahme ab.
Weitere Informationen hierzu unter http://soziokultur-niedersachsen.de.
Kontakt
LANDSCHAFTSVERBAND HILDESHEIM e.V.
Alter Markt 1 (Kaiserhaus)
31134 Hildesheim
Annette Hax (Geschäftsstelle):
Telefon: 05121 21136
E-Mail: landschaftsverbandhild-hax@t-online.de
Wolfgang Heimann (Geschäftsführer)
Telefon: 0173 32 93 183
E-Mail: landschaftsverbandhild-heimann@t-online.de
REGIONALE KULTURFÖRDERUNG DES LANDES NIEDERSACHSEN
Ansprechpartnerin: Gerd Kassebom
Telefon: 05121 9814963
E-Mail: landschaftsverbandhild-kass@t-online.de
Persönliche Beratungsgespräche nach vorheriger Terminvereinbarung.